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   LG Berlin, 18.06.2009 - 27 O 249/09   

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LG Berlin, 18.06.2009 - 27 O 249/09 (https://dejure.org/2009,57992)
LG Berlin, Entscheidung vom 18.06.2009 - 27 O 249/09 (https://dejure.org/2009,57992)
LG Berlin, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - 27 O 249/09 (https://dejure.org/2009,57992)
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  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus LG Berlin, 18.06.2009 - 27 O 249/09
    Vielmehr ist zu beachten, dass bei einer Presseveröffentlichung das Persönlichkeitsrecht zu der mit gleichem Rang gewährleisteten Äußerungs- und Pressefreiheit in ein Spannungsverhältnis tritt, weswegen auch eine ungenehmigte Veröffentlichung zulässig sein kann, wenn eine alle Umstände des konkreten Einzelfalls berücksichtigende Interessenabwägung ergibt, dass das Informationsinteresse die persönlichen Belange des Betroffenen überwiegt (vgl. BVerfGE 35, 202, 221 [BVerfG 05.06.1973 - 1 BvR 536/72] ; Wenzel-Burkhard, a.a.O., Rdz. 5.60).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes nicht nur "wertvolle" Informationen der Presse unter die Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG fallen, sondern dass diese Freiheit grundsätzlich auch zugunsten der Unterhaltungs- und Sensationspresse und damit auch für Mitteilungen besteht, die in erster Linie das Bedürfnis einer mehr oder minder breiten Leserschicht nach oberflächlicher Unterhaltung befriedigen (vgl. BGH NJW 1999, 2893, 2894 [BGH 29.06.1999 - VI ZR 264/98] ; BVerfGE 35, 202, 222 f.).

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 13/06

    Caroline von Monaco - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei

    Auszug aus LG Berlin, 18.06.2009 - 27 O 249/09
    Deshalb ist mittlerweile anerkannt, dass sich der Privatsphärenschutz auch auf solche Angelegenheiten bezieht, die einen gewissen Öffentlichkeitsbezug haben, etwa weil sie wie ein Einkauf, ein Bummel auf öffentlicher Straße oder das Skifahren auf einer öffentlichen Skipiste im Urlaub zwar unter den Augen Dritter stattfinden (vgl. insbesondere EGMR NJW 2004, 2647 [EGMR 24.06.2004 - 59320/00]; BGH AfP 2007, 121 ff.), nicht aber vor einem in die Hunderttausende oder gar Millionen gehenden Publikum, wie das mit Massenmedien wie Zeitungen, Zeitschriften oder dem Fernsehen erreicht wird.

    In jedem Fall ist bei der Beurteilung des Informationswerts bzw. der Frage, ob es sich um ein zeitgeschichtliches Ereignis im Sinn des allgemein interessierenden Zeitgeschehens handelt, ein weites Verständnis geboten, damit die Presse ihren meinungsbildenden Aufgaben gerecht werden kann, die nach wie vor von größter Bedeutung sind (BGH AfP 2007, 121,123 [BGH 06.03.2007 - VI ZR 13/06] m.w. Nachw.).

  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

    Auszug aus LG Berlin, 18.06.2009 - 27 O 249/09
    Deshalb ist mittlerweile anerkannt, dass sich der Privatsphärenschutz auch auf solche Angelegenheiten bezieht, die einen gewissen Öffentlichkeitsbezug haben, etwa weil sie wie ein Einkauf, ein Bummel auf öffentlicher Straße oder das Skifahren auf einer öffentlichen Skipiste im Urlaub zwar unter den Augen Dritter stattfinden (vgl. insbesondere EGMR NJW 2004, 2647 [EGMR 24.06.2004 - 59320/00]; BGH AfP 2007, 121 ff.), nicht aber vor einem in die Hunderttausende oder gar Millionen gehenden Publikum, wie das mit Massenmedien wie Zeitungen, Zeitschriften oder dem Fernsehen erreicht wird.
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus LG Berlin, 18.06.2009 - 27 O 249/09
    Wer, ob gewollt oder ungewollt, zur Person des öffentlichen Lebens geworden ist, verliert damit nicht sein Anrecht auf eine Privatsphäre, die den Blicken der Öffentlichkeit entzogen bleibt (vgl. BVerfG NJW 2000, 1021, 1022 [BVerfG 15.12.1999 - 1 BvR 653/96] ).
  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der

    Auszug aus LG Berlin, 18.06.2009 - 27 O 249/09
    Denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung genügt i.S.v. § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO als ladungsfähige Anschrift des Beklagten auch die Arbeitsstelle, wenn der Beklagte und seine dortige Funktion genau genug bezeichnet sind (BGH NJW 2001, 885 [BGH 31.10.2000 - VI ZR 198/99] ).
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus LG Berlin, 18.06.2009 - 27 O 249/09
    Die Wiederholungsgefahr hätte daher nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden können (BGH NJW 1994, 1281 [BGH 08.02.1994 - VI ZR 286/93] ), an der es in Bezug auf den streitgegenständlichen Unterlassungsanspruch fehlt.
  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des

    Auszug aus LG Berlin, 18.06.2009 - 27 O 249/09
    Denn es ist allgemein anerkannt, dass bei Äußerungen in elektronischen Medien auch der Sender, der die Sendung ausstrahlt damit "Herr der Sendung" und passivlegitimiert ist (BGH NJW 1976, 1198, 1199 [BGH 06.04.1976 - VI ZR 246/74] - Panorama; Wenzel-Burkhard, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Rn. 12.59).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 507/01

    Luftaufnahmen von Prominentenvillen II

    Auszug aus LG Berlin, 18.06.2009 - 27 O 249/09
    Zum klassischen Bereich der Privatsphäre gehört der häusliche Bereich und damit die Veröffentlichung privater Wohnverhältnisse (vgl. BVerfG NJW 2006, 2836 [BVerfG 02.05.2006 - 1 BvR 507/01] ).
  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 264/98

    Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Unterlassung der Veröffentlichung

    Auszug aus LG Berlin, 18.06.2009 - 27 O 249/09
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes nicht nur "wertvolle" Informationen der Presse unter die Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG fallen, sondern dass diese Freiheit grundsätzlich auch zugunsten der Unterhaltungs- und Sensationspresse und damit auch für Mitteilungen besteht, die in erster Linie das Bedürfnis einer mehr oder minder breiten Leserschicht nach oberflächlicher Unterhaltung befriedigen (vgl. BGH NJW 1999, 2893, 2894 [BGH 29.06.1999 - VI ZR 264/98] ; BVerfGE 35, 202, 222 f.).
  • BGH, 15.12.1987 - VI ZR 35/87

    Schadensersatzanspruch eines katholischen Geistlichen wegen wahrheitswidriger

    Auszug aus LG Berlin, 18.06.2009 - 27 O 249/09
    Etwas anderes ergibt sich vorliegend auch nicht daraus, dass die Medien im Rahmen einer Verdachtsberichterstattung erhöhten Sorgfaltspflichten bei der Recherche unterliegen und so dem Betroffenen die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt werden muss (BGH AfP 1988, 34, 35 [BGH 15.12.1987 - VI ZR 35/87] - Intime Beziehungen; Prinz/Peters, a.a.O., Rn. 269 m.w.N.).
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